Das Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation geregelt ist, wie die Durchführung Anmeldung von verschiedenen Arten von Vollmachten (einschließlich, wie man allgemeine Vollmacht zu machen).Es ist dazu bestimmt, um von einer Person auf die zweite zu übertragen.Vollmacht - eine schriftliche Vollmacht.Es ist für die Vertretung vor dem dritten (dritten) Partei verwendet.Notariell beglaubigte Vollmacht, um das Abkommen zu unterzeichnen können direkt an der Haupt in der Transaktion an eine dritte Partei beteiligt übertragen werden.
Aufgrund der Tatsache, dass nur mit schriftlicher Genehmigung gilt als eine einseitige Sache sein, für sein Aussehen genug, wird die Darlehens.Diese Präsenz ist nicht unbedingt repräsentativ.Notarielle Vollmacht umfasst in ihrem Inhalt die Höhe der Maßnahmen, die von den Vertretern vorgenommen werden können.Rechte und Pflichten des Veräußerers Befugnisse ergeben sich aus Tätigkeiten von seinem Vertreter in seinem Auftrag durchgeführt.Für die meisten Vertreter der Rechtsfolgen nicht auftreten.
notariell beglaubigte Vollmacht ist erforderlich, um eine bestimmte Anzahl von Transaktionen, für die das Gesetz eine zwingende Form notariell beglaubigt durchzuführen.Ausnahmen sind gesetzlich vorgesehenen Fällen.In besonderen Situationen, erlaubt das Gesetz die Eintragung der Vollmacht durch den Notar, und eine andere Person (offiziell), befugt, diese Maßnahmen zu ergreifen.Das Bürgerliche Gesetzbuch definiert eine Liste von Dokumenten, die den Status eines zugestanden.
notariell beglaubigte Vollmacht, in Übereinstimmung mit dem Gesetz, kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.So der Vertreter kann jederzeit das Mandat zu verzichten.Abbrechen notariell beglaubigte Vollmacht wird mit der Hilfe von der Begehung der betreffenden Reihenfolge.Die Person zu delegieren (oder sein Nachfolger), ist verpflichtet, über die Durchführung dieses Auftrages und der Vertreter der Partei (Partei) zu melden, denen die berechtigte Person von Interesse.Alle Rechte und Pflichten, die als Ergebnis der berechtigten Person gebildet haben, bevor es oder sollte der Widerrufs bekannt haben, bleiben für den Auftraggeber oder seinen Nachfolgern gültig.Die Ausnahme kann Fälle, in denen die Umsetzung der Schließung des schriftlichen Verfahrens, wusste, dass die Behörde oder sollte an Dritte bekannt haben.Bei Beendigung des notariell beglaubigte Vollmacht an den Vertreter oder seinem Rechtsnachfolger muss an das Dokument zurückgegeben werden.
Gültigkeit schriftliche Vollmacht ab dem Zeitpunkt der nicht auf drei Jahre nicht überschreiten.Wenn der Ausdruck nicht angegeben ist, wird das Dokument behält die Rechtskraft während des ganzen Jahres.Die Unwirksamkeit einer solchen Vollmacht, das ist nicht der Zeitpunkt sie gemacht wird.Wenn die schriftliche Genehmigung, die Bereitstellung für die Erfüllung von Tätigkeiten außerhalb Russlands, nicht angegebenen Gültigkeitszeitraum wird die rechtliche Gültigkeit des Dokuments für die Aufhebung des Auftraggebers gespeichert.
Vertreter, die bestimmte Befugnisse zu verleihen, werden alle Schritte in dem Dokument persönlich durchführen.Erlaubt die Übertragung von Befugnissen auf eine andere Person, vorausgesetzt, dass die Vollmacht enthält Informationen über das Recht zur Substitution oder unter Berücksichtigung der Umstände, die zu den Interessen der Hauptvertreter führen, um seine Funktionen, um eine andere Person übertragen.Übertragen von Zuständigkeiten unbedingt repräsentativ gelten Benachrichtigung des Auftraggebers zu.Zur gleichen Zeit eine Person, die Behörde erteilt wurden, sofern alle notwendigen Informationen.Das neue Dokument der Substitution muss von einem Notar beglaubigt werden.Gültigkeit sollte die Frist, die der vorherigen schriftlichen Genehmigung festgelegt wurde nicht überschreiten.
Vollmacht wird als Ergebnis der Ablauf, nicht-repräsentative Funktionen beendet wird, abzubrechen, Invalidität, Tod oder eine Erklärung über fehlende unauffindbar Auftraggeber oder Vertreter, als auch nach der Beendigung der Kommission der Rechtsaktivitäten der Person ist ein Vertreter oder Treuhänder.