Act Bereitstellung für Gegenwirkung dem Extremismus, wurde zu einer Zeit entwickelt, als Präsident Jelzin war.Als er an die Macht kam VVPutin, wurde er von der Administration des Präsidenten gestärkt.Es wurde 2002 von der Staatsduma verabschiedet.Genehmigt durch den Föderationsrat und vom Präsidenten unterzeichnet, wird sie in "Rossijskaja Gaseta" veröffentlicht.Nach dem er erlassen wurde, gibt es eine andere Rechnung, die die Änderungen der Rechtsakte im Zusammenhang mit der Annahme dieser Verordnung festgelegt.So gab es einen Artikel 282.Selbst dann, in den Abschluss einer Reihe von maßgeblichen Experten Schluss, dass das Gesetz im Widerspruch zur Verfassung bestimmter Gegenstände und eine Reihe von internationalen Acts.Aber das hat nicht seine Existenz zu verhindern und für zehn Jahre hat er eine Reihe von Änderungen eingefügt.
Artikel 282 definiert die Strafe für solche Aktionen als Affront gegen die Würde des Menschen, die auf einer Reihe von Gründen geschehen ist - Rasse, Sprache, Religion, Nationalität, Geschlecht oder Herkunft, sowie die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe.Sie erklärte, dass solche Aktionen können mit Hilfe der Medien (was als erschwerender Umstand angesehen werden kann) durchgeführt werden.Nach diesem Artikel kann die Strafe Busse (von 100 ths um 300 Tsd. Rubel.), Entzug des Rechts an bestimmten Aktivitäten eine beliebige Position (maximal drei Jahre) oder optional (oder Korrektur) arbeitet greifen oder zu halten.Es ist möglich, und die Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
Erschwerende Umstände können gehören: die Verwendung (oder Androhung von) Gewalt;der Einsatz von seiner Position oder im Büro;Klage einer organisierten Gruppe.In solchen Fällen ist die Strafe erhöht - erhöht die Höhe der Geldbuße oder den Zeitraum, in dem aus dem Halten jedes Büro oder Erhöhung des Satzes (fünf Jahre) verboten, und so weiter Artikel 282 sieht eine Haftung für die obigen Schritte für jeden Bürger..Die einzige Bedingung - das Erreichen von 16 Jahren.
Artikel 282 legt Strafen für die Organisation der extremistischen Gemeinschaft und die Tätigkeit solcher Gemeinschaften.
Es sei darauf hingewiesen, dass durch die "zweihundertachtzig Two" ist sehr zweideutige Haltung werden.Es sei darauf hingewiesen, dass der Wortlaut des Artikels 282 nicht einmal andeuten, welche Aktionen als Verbrechen eingestuft werden.Daher kann es tatsächlich als etwas interpretiert werden.Auf der einen Seite, ihr Wortlaut, sondern vielmehr das Fehlen einer klaren, so dass fast die Bedeutung dieses Artikels zu neutralisieren.Auf der anderen Seite, sie interpretiert werden können, so breit, dass praktisch harmlos Aktion ist leicht, den "Extremismus", "Fremdenfeindlichkeit" und so weiter zu taufen.
Leider ist die Praxis der Justiz in Russland zeigt, dass die rechtliche Bedeutung dieses Artikels negieren, wenn eine Straftatgegen die russischsprachige Bevölkerung gerichtet, sondern sind für sie vor allem russischsprachigen (einschließlich der Mitglieder der russischen nationalistischen Organisationen) bestraft.Das ist für das gleiche Verbrechen mit Ursprung aus dem Kaukasus oder Zentralasien freigesprochen, aber die indigenen Bewohner der Russischen Föderation wird im vollsten Umfang (in sehr seltenen Ausnahme) zu verurteilen - eine Art "positive Diskriminierung".Deshalb werden die Menschen es ist seit langem als "Russian Abschnitt".
Ferner ist die wichtige Beweismittel in den Gebühren in diesem Fall - ist ein Gutachten, aber leider wegen der Verwischung der "zweihundertachtzig-Sekunden-" Präzisions-Know-how und ihre Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ist nicht schlüssig, aber auch manchmal inals Experten erscheinen inkompetent.Unter Extremismus verstehen oft nicht nur eine Aktion, sondern auch eine Erklärung von bestimmten Gedanken, Ideen und sogar einzelne Wörter.Übrigens sollte aktiven Internet-Nutzer nicht vergessen, dass es Artikel 282, und aufmerksam auf ihre Aussagen zu sein, in den Kommentaren oder erstellen Artikeln.Es hat schon Fälle, wo Blogger wurden Aufstachelung zu Hass versucht basierend auf der ethnischen Zugehörigkeit.